Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln für Veranstaltungen und Events des Mediennetzwerk.NRW
Die Gesundheit unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen, deshalb werden unsere
Veranstaltungen mit verstärkten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen konzipiert und
durchgeführt. Das Risiko einer Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus lässt sich jedoch nicht
vollständig ausschließen.
Daher bitten wir um Beachtung:
Die Teilnahme an einer Veranstaltung des Mediennetzwerk.NRW erfolgt im Zusammenhang
mit Covid-19 auf eigenes Risiko. Mit der eigenen Umsicht und Vorsicht schützt jede:r
Teilnehmer:in sich selbst, das Personal und alle weiteren Teilnehmer:innen.
- Die Veranstaltungen des Mediennetzwerk.NRW werden grundsätzlich nach dem 2G-Modell durchgeführt: dies bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Teilnehmer:innen einlassberechtigt sind. Alle Teilnehmer:innen sind verpflichtet, beim Einlass einen Impf- bzw. Genesungsnachweis in Kombination mit einem gültigen Personalausweis vorzuzeigen.
- Die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) von allen Teilnehmenden werden durch die Medien.NRW.App erfasst und DSGVO-konform verwaltet. Diese Daten werden nur auf gesundheitsbehördliche Anfrage herausgegeben.
- Die Teilnahme ist nur gestattet bei absoluter Symptomfreiheit: Teilnehmer:innen dürfen
weder bei Einlass noch in den 14 Tagen vor der Veranstaltung unter Symptomen der
Covid‐19‐Erkrankung gelitten haben oder leiden. Dazu zählen insbesondere Fieber,
trockener Husten und Müdigkeit. Symptome können auch Halskratzen,
Atembeschwerden, Verlust oder Veränderung des Geruchs‐ oder Geschmackssinns
sein. Sollten Symptome während der Veranstaltung auftreten, ist die Projektleitung des
Mediennetzwerk.NRW vor Ort umgehend zu informieren.
- In allen Bereichen besteht eine Empfehlung zum Tragen einer Atemschutzmaske
(FFP2; KN95/N95) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (OP Maske). In
ausgewiesenen Bereichen besteht eine Maskenpflicht, beispielsweise in öffentlichen
Räumen (z.B. Einlass, Garderoben, Sanitäranlagen außerhalb der
Veranstaltungsräume) oder in Warteschlangen auf öffentlichem Gelände.
- Direkter Handkontakt zu Personen ist zu vermeiden, auch bei der Übergabe von
Gegenständen. Auch sonstiger Körperkontakt, z.B. Umarmungen, Schulterklopfen etc.
sollte unterlassen werden.
- Regelmäßiges Händewaschen/-desinfizieren und Einhaltung der Nies- und Hustenetikette sind obligatorisch. Die aufgestellten Desinfektionsspender sind zur
weiteren Handhygiene zu nutzen.
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist empfohlen. Das gilt in allen Situationen und sowohl
gegenüber weiteren Teilnehmer:innen als auch gegenüber dem Personal.
Sämtliche vor und während der Veranstaltung zugänglich gemachten Regelungen und
Anweisungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und Covid‐19 sind zu beachten und
einhalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihr Team des Mediennetzwerk.NRW
Stand: 10.11.2021