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    Disclaimer

    Der oder die Bewerber:in muss für ein Unternehmen tätig sein, welches mindestens aus zwei natürlichen Personen besteht. Das Unternehmen sollte mindestens die Rechtsform einer UG oder GbR haben. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Anforderung abgewichen werden. Das Unternehmen muss der digitalen audio-visuellen Medienszene zuzuordnen sein und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Das Unternehmen muss auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet sein. Das Unternehmen muss den Mindestanforderungen der Slush gerecht werden: „The Startup Pass is tailored for young, often tech-driven companies, aiming for rapid growth with a scalable business model. We will judge your eligibility for a Startup Pass with this application.“ Der oder die Bewerber:in muss in einem kurzen Bewerbungsschreiben (ca. 150 Wörter) darlegen, warum er oder sie für die besondere Unterstützung durch die „Hei Slush!“-Box geeignet ist und die „Hei Slush!“-Box das Unternehmen in der geschäftlichen Entwicklung befördert.


    Das Mediennetzwerk.NRW wird finanziert durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

    Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen EUROPÄISCHE UNION Investition in unsere Zukunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung EFRE.NRW Investition in Wachstum und Beschäftigung